§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Lindner Elektro und Solartechnik GmbH und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Lindner Elektro und Solartechnik GmbH.
§ 2 Angebot und Vertrag
Das Angebot beschreibt die von Lindner Elektro und Solartechnik GmbH zu liefernden Produkte und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch Lindner Elektro und Solartechnik GmbH wirksam.
§ 3 Preis
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der in dem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des Leistungszeitraums maßgebliche und gültige Mehrwertsteuersatz angewendet.
Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist Lindner Elektro und Solartechnik GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/ oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
§ 4 Zahlung
Entstandene Kosten für unsere Beratungs- und Konzeptionsarbeiten werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung in Höhe von 30% des Bruttoverkaufspreises in Rechnung gestellt. Nach Lieferung der Hauptmaterialien für ihre Baustelle werden Sie eine zweite Anzahlungsrechnung i.H.v. 60% des Bruttoverkaufspreises erhalten. Liegen Teilinstallationen zeitlich auseinander, rechnen wir diese im Rahmen der Erstellung der zweiten Anzahlungsrechnung nach entsprechender Materiallieferung getrennt voneinander ab. Erst nach Abnahme der Installationsarbeiten berechnen wir abschließend 10% des Bruttoverkaufspreises im Rahmen der Schlussrechnung. Eventuelle durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele.
Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah im Voraus zu den genannten Fälligkeitsterminen. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang
Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von Lindner Elektro und Solartechnik GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch Lindner Elektro und Solartechnik GmbH verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 6 Warenanlieferung
Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 6.2. (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet Lindner Elektro und Solartechnik GmbH nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Sektion 9 dieser AGB.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von Lindner Elektro und Solartechnik GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der Lindner Elektro und Solartechnik GmbH.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Wird dem Anlagensteller die Wartung übertragen, beträgt auch in diesem Fall die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Die Frist läuft ab Fertigstellung, spätestens bei Abnahme innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Wartung durch uns.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie und -gewährleistungsbedingungen.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die Lindner Elektro und Solartechnik GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Lindner Elektro und Solartechnik GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.
Die Lindner Elektro und Solartechnik GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.
Die Lindner Elektro und Solartechnik GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien.
Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter).
§ 9 Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Lindner Elektro und Solartechnik GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Lindner Elektro und Solartechnik GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der Lindner Elektro und Solartechnik GmbH zu versuchen, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lindner Elektro und Solartechnik GmbH.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Lindner Elektro und Solartechnik GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.
Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an Lindner Elektro und Solartechnik GmbH erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 10 Datenschutzerklärung
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von der Lindner Elektro und Solartechnik GmbH nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch Lindner Elektro und Solartechnik GmbH eingesetzte Dritte weitergegeben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
§ 11 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 12 Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist Ludwigsburg.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Stuttgart.
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lindner Elektro und Solartechnik GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stuttgart, den 13.10.2023